Am 10.06.2013 haben die Gründungsmitglieder des Vereins die Satzung beschlossen, welche dann das Finanzamt zur Erlangung des Status der Gemeinnützigkeit anerkannt hat. Mit der Satzungsänderung der Mitgliederversammlung am 06.03.2020 wurde der Wirkungskreis des Vereins auf die vier Quartiere Katernbergs ausgedehnt. Laut neuestem Freistellungsbescheid vom 17.12.2020 ist der Verein berechtigt, für Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerbefreiende Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen.
Dies machen wir unaufgefordert für alle Zuwendungen ab 50,- €. Spenden und Beiträge unter 50,- € können Sie durch Ihren Zahlungsbeleg steuerlich geltend machen.